Newsbeitrag

Stock­werk­ei­gen­tum: Rech­te und Mit­ver­ant­wor­tung ken­nen

25.09.2025
Wer eine Eigentumswohnung besitzt, kann in vielen Dingen selbst entscheiden. Gleichzeitig gibt es Bereiche, in denen alle Eigentümerinnen und Eigentümer gemeinsam bestimmen. Denn im Stockwerkeigentum geht es immer auch um gemeinsames Eigentum, um Zusammenleben und um Mitverantwortung.

Ein kompakter Überblick, was Sie als Eigentümerin oder Eigentümer wissen sollten:


Ihr Bereich: Was Sie selbst entscheiden dürfen
Der Innenausbau Ihrer Wohnung, von Küchengeräten über Böden bis zu Tapeten oder Bad, liegt in Ihrer Hand. Grenzen gibt es jedoch bei tragenden Wänden, Fenstern oder lärmintensiven Umbauten.


Gemeinschaftszone: Was allen gehört
Dach, Fassade, Treppenhaus, Lift, Heizung und Fundament sind Gemeinschaftseigentum. Veränderungen daran brauchen die Zustimmung aller oder einer Mehrheit, meist an der jährlichen Versammlung.


Kosten fair verteilen: Wer zahlt wofür?
Alle tragen die Kosten mit, auch wenn man den Lift nicht benutzt oder keinen Keller braucht. Die Verteilung erfolgt in der Regel nach festen Schlüsseln (Wertquoten). Die Details stehen im Reglement oder Kaufvertrag.


Mitbestimmen: Warum Ihre Stimme zählt
Als Eigentümerin oder Eigentümer haben Sie Stimmrecht an der Stockwerkeigentümerversammlung. Dort werden Renovationen, Unterhalt, Hausregeln, Budgets und mehr entschieden. Wer gut informiert ist, kann mitgestalten und weiss, wofür er oder sie bezahlt.


Unser Tipp
Wer ins Stockwerkeigentum investiert, sollte nicht nur die eigenen vier Wände kennen, sondern auch die Spielregeln im Haus. Ein gutes Reglement, eine verlässliche Verwaltung und ein aktives Miteinander sind entscheidend für ein harmonisches Zusammenleben.

Wir verwenden Cookies, um den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie unserer Cookie-Nutzung zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
close